KOSTENÜBERNAHME
Die Abrechnung der Behandlung in meiner privatärztlichen Praxis für Psychotherapie erfolgt als Privatliquidation in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Eine Kostenbeteiligung der
GESETZLICHEN KRANKENKASSEN
kann über das sogenannte
KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN
beantragt werden, sofern in der Praxis Kapazitäten für einen Therapieplatz bestehen.
Wenn Sie auf „Nummer sicher“ bezüglich der Kosten(teil-)erstattung gehen möchten, lassen Sie sich eine Bestätigung der Kostenübernahme Ihrer Krankenkasse zustellen, bevor die Behandlung beginnt.
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN übernehmen in der Regel die nach GOÄ anfallenden Kosten. Zur sicheren Kenntnis der Kostenübernahmebedingungen empfehle ich aber auch hier die Erkundigung bei Ihrer Krankenkasse.
www.therapie-ax.de/Praxis für Psychotherapie/Dr. med. Michaela Ax/Fachärztin für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie/Wilnsdorf/Privat/Kostenerstattungsverfahren
Ärztliche Weiterbildung für Psychotherapie Verhaltenstherapie + Balintgruppe Supervision Gruppenselbsterfahrung + 57234 Wilnsdorf + Kreis Siegen Wittgenstein